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Gynäkologische Praxis, Oberhausen

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Sprechzeiten

Mo:08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr
Di:08.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.00 Uhr
Mi:08.00 - 12.00 Uhr
Do:08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr
Fr:08.00 - 12.00 Uhr
Ambulante Operationen nach Vereinbarung

Schwangerschafts­betreuung

Die Schwangerschaft ist eine spannende, erwartungsvolle Zeit, in der wir Sie kontinuierlich begleiten. Wir führen regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durch, um Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf feststellen zu können.

Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen. Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte ca. ein bis zwei Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Beim Erstgespräch geht Ihre Frauenärztin auf die zuvor erhobenen Daten (persönliche Krankengeschichte, Familienanamnese und Sozialanamnese) ein. Wir sprechen über gesundheitsbewusstes Essen und Verhalten sowie über das Freizeitverhalten. Meist erfolgt auch die erste Ultraschalluntersuchung. Die Vorsorgeuntersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) alle vier Wochen statt. Dann wird der Rhythmus auf einen zweiwöchigen Abstand verkürzt. Die Befunde werden in den Mutterpass eingetragen.
Drei Ultraschalluntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie dienen der Überwachung der Schwangerschaft, der Kontrolle der Kindsentwicklung, Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften. Wenn es besondere medizinische Gründe gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch mehr oder weitergehende Ultraschalluntersuchungen.

Wichtige Tests auf Erkrankungen, wie z. B. Röteln, Hepatitis B, HIV oder Schwangerschaftsdiabetes, sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Wir beraten Sie ebenfalls zu weiteren sinnvollen Laboruntersuchungen, die über die Regelleistungen hinausgehen.

Empfohlen wird eine zahnärztliche Kontrolle in der Frühschwangerschaft und in der späteren Schwangerschaft (z. B. im vierten und im achten Monat).
Wir unterstützen Sie während dieser besonderen Zeit, damit Sie diese so angenehm wie möglich erleben können. Gern beraten wir Sie bei allen Fragen und nehmen uns Zeit für Sie.

Pränataldiagnostik

Ersttrimesterscreening (NT-Messung)

Mit dem Ersttrimesterscreening können wir in unserer Praxis zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche testen, ob es Anzeichen für die bekanntesten genetischen Störungen beim ungeborenen Baby gibt. Die bekannteste Chromosomenstörung ist die Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt.
Es wird eine spezielle Ultraschalluntersuchung vorgenommen, eine biochemische Analyse von Eiweißstoffen im Blut der Mutter sowie eine statistische Risikoberechnung anhand des Alters der Mutter.
Als zusätzliches Kriterium für eine Chromosomenstörung wird die Nackenfalte des Embryos gemessen. Ist die Nackenfalte auffällig vergrößert, gilt dies als Hinweis auf eine Erbgutschädigung. Diese Messung setzt ein hochauflösendes Ultraschallgerät sowie Erfahrung des Untersuchers voraus. Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann mit einer Fruchtwasseruntersuchung ein Beweis für den Ausschluss oder die Bestätigung eines Down-Syndroms oder anderer genetischer Auffälligkeiten erfolgen. Bei Kindern mit erweiterter Nackentransparenz treten zudem gehäuft Krankheitssyndrome, wie z.B. Herzfehler und Skelettfehlbildungen auf.

Nicht-invasive pränatale Testung (NIPT)

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) ermöglicht die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der häufigsten Chromosomenstörungen, wie z. B. Trisomie 13, 18 und 21 sowie Auffälligkeiten in der Anzahl der Geschlechtschromosomen.
Liegt ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung vor, kann als Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie der nicht-invasive Pränataltest durchgeführt werden. Hierfür erfolgt eine Blutuntersuchung, da im mütterlichen Blutplasma auch genetisches Material des Feten (vorwiegend aus der Plazenta) vorhanden ist.
Ein hoher Anteil an Chromosomenstörungen kann durch den DNA-Bluttest erfasst werden. Das Testergebnis liegt nach wenigen Tagen vor.
In sehr seltenen Fällen kann es zu einem falsch auffälligen Befund oder keinem Befund kommen. Bei einem auffälligen Ergebnis sollte eine Befundbestätigung durch eine Fruchtwasseruntersuchung erfolgen. Strukturelle Veränderungen an den Chromosomen können durch den DNA-Test nicht festgestellt werden. Eine differenzierte Ultraschalluntersuchung sollte noch vor dem NIPT erfolgen.

Fetale RH-Detektion

Der Rhesusfaktor (RH) bezeichnet eine Besonderheit der roten Blutkörperchen. Rhesus-negative Frauen können bei der Geburt eines Rhesus-positiven Kindes Antikörper (Abwehrkräfte) gegen den unbekannten Faktor bilden. Bei einer erneuten Schwangerschaft können diese Antikörper über das Blut durch die Plazenta zum Ungeborenen gelangen und dessen rote Blutkörperchen zerstören, wenn sie Rhesus-positiv sind. Dies führt zu einer Blutarmut beim Kind und zur Fehlgeburt.
Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können ihr Blut auf den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes testen lassen. So können sie eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe erhalten, wenn sie ein Rhesus-positives Kind erwarten. Die Untersuchung kann bei Ein-Kind-Schwangerschaften idealerweise ab der 19. Woche erfolgen.

3D/4D-Sonographie

Zur Diagnose und zur Verlaufsbeobachtung von einigen Krankheiten ist die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen angeraten. Ultraschall ist ein bildgebendes Verfahren zur schonenden Untersuchung von Gewebe und Organen mittels Schallwellen. Ultraschall-Untersuchungen sind praktisch risikofrei, weil dabei keine gefährlichen Strahlen ausgesendet werden. Dank der Sonographie können Erkrankungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig therapiert werden.

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